Bildungsgänge und Abschlüsse der Hauptschule

Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Jede Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien und Lehrpläne die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule.

Eintritt

Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

Übergangsmöglichkeiten

Nach Klasse 6, also am Ende der Erprobungsstufe, ist nach entsprechenden Leistungen ein Wechsel in eine andere Schulform möglich. Ein Schulwechsel bereits nach Klasse 5 kann nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht kommen. Wenn die Schule einen Wechsel für sinnvoll erachtet, teilt sie dies den Erziehungsberechtigten mit und bietet gleichzeitig ein Beratungsgespräch an.

Der Jahrgang 10

Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:

  • Typ A hat als Schwerpunkte die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre
  • Typ B hat als Schwerpunkt die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.


Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.

Abschlüsse und Berechtigungen

An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 9;
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird;
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife), der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ B vergeben wird.


Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.